1.Auffuhr 26.Mai 2026

Letzte Auffuhr 17.Juli 2026

Für die Saison 2026 ändert die Ansprechperson der Carnica Belegstation C07 Justistal

Neuer Kontakt Auffuhr und Abholen

Andreas Lüthi / Dorfstrasse 153 / 3534 Signau

  • Anmeldung vorzugsweise per Mail:[email protected], WhatsApp oder SMS an 079 653 33 81
  • (Anrufe auf Mobile nur bei dringenden Fragen

Aufführen / Abholen: muss wie bis anhin mind. 24 Std. vorher angemeldet werden

Weitere Anpassungen für 2026

  • Neu muss bei jeder Auffuhr die Auffuhr-Deklaration ausgefüllt und abgegeben werden.
  • Weiter wurde das Belegstationsreglement überarbeitet und angepasst.

Diese und weiter Informationen zur Belegstation C07 Justistal findest du auch auf der Homepage des SCIV unter: carnica.ch

 

Es würde uns freuen, wenn wir dich auch dieses Jahr im Justistal begrüssen dürfen.

 

Imkerliche Grüsse

 


Das Belegstations-Team


Belegstationsreglement CH-52-7 Justistal der Bienenrasse Carnica

 

  • Für den Betrieb der Belegstation C07 Justistal gelten in erster Linie die Reglemente der Zuchtkommission apisuisse, der Schweizerischen Carnicaimker-Vereinigung SCIV, wie auch die nachfolgenden Bestimmungen des Verein Belegstation Justistal.
  • Die A-Belegstation Justistal, steht grundsätzlich allen aktiven und interessierten Carnica-Züchterinnen und Züchtern offen
  • Es dürfen nur Kästchen mit geschlüpften Königinnen der Rasse Carnica «keine Weiselzellen» aufgeführt werden. Der Züchter garantiert die absolute Drohnenfreiheit. Es gilt Nulltoleranz.
  • Es sind nur Apidea- Begattungskästchen oder ähnliche Grösse zugelassen. Die Begattungskästchen müssen gut sichtbar mit Nummer und Namen «keine Abkürzung» des Züchters versehen sein.
  • Es dürfen nur standeigene junge Bienen verwendet werden, welche nicht aus einem Seuchen-Sperrgebiet kommen. Es kann eine Gesundheitsbestätigung für die Begleitbienen durch den entsprechenden Bieneninspektor verlangt werden.
  • Die Begattungskästchen, müssen mit genügend Futter versorgt sein. Es darf kein Honig für den Futterteig verwendet werden.
  • Die Kästchen müssen sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.
  • Für jede aufgeführte Königin wird eine Begattungstaxe erhoben. Die Gebühr muss am Tag der Abholung bezahlt werden. Die Gebühr wird an der HV des Vereins Belegstation Justistal festgesetzt. (Mitglieder des Vereins Belegstation Justistal haben für die eigenen Kästchen eine günstigere Taxe.)
  • In der Regel dauert die Saison Ende Mai bis Anfang August. (Letzte Auffuhr ca. Mitte Juli.) Die genauen Daten werden im Internet unter www.bienen.ch und www.carnica.ch publiziert.
  • Die Auf-Abfuhrtage sowie die Auf-Abfuhrzeiten sind einzuhalten. (Ausnahmen können mit dem Belegstationsleiter vereinbart werden. Die Auf-Abfuhr muss dem Belegstationsleiter mindestens 24 Std. im Voraus gemeldet werden.
  • Die Begattungskästchen dürfen nur an den vorgesehenen Einrichtungen platziert werden.
  • Auf der Belegstation wird durch den Belegstationsleiter das Journal für apisuisse sowie das Zuchtbuch geführt. Der Zuchtnachweis für die begatteten Königinnen wird vom Belegstationsleiter abgegeben.
  • Die Begattungskästli dürfen erst vom Standort entfernt werden, wenn der Flug eingestellt ist. Das Betreten der Belegstation ist erst erlaubt, wenn diese durch den Belegstationsleiter freigegeben wird.
  • Der Belegstationsleiter hat die Aufsicht über sämtliche aufgeführte Begattungskästli, achtet auf Räuberei und ausgeschwärmte Kästli. Er hat die Kompetenz, nicht den Weisungen entsprechende Begattungskästli zurückzuweisen oder von der Belegstation zu entfernen. Es ist untersagt, die gleichen Bienen ein zweites Mal aufzuführen.
  • Bei Unfällen, Schäden, Diebstahl und dergleichen wird jegliche Haftung abgelehnt.
  • Sollte es zu Engpässen auf der Belegstation kommen, wir folgendermassen priorisiert
  1. Mittglieder des Verein Belegstation Justistal.
  2. Aktive Carnica-Züchter SCIV
  3. Carnica-Züchter

Genehmigt durch den Vorstand Verein Belegstation Justistal am 31.Januar 2026

Dieses Belegstationsreglement ersetzt alle bisherigen Reglemente


Auffuhr- Deklaration Pflicht 

Belegstation Justistal: Auffuhr-Deklaration

 

Datum der Auffuhr

 

Name

 

Adresse

 

PLZ und Ort

 

Telefon

 

E-Mail

 

Zuchtbuch Nr. 2a

 

Anzahl Zuchtkästchen:                                                            

 

Der unterzeichnende Züchter bezeugt mit seiner Unterschrift, dass die

aufzuführenden Begattungskästchen nach den Regeln der

Belegstellenordung abgefüllt sind.

 

Unterschrift Züchter: