1.Auffuhr 26.Mai 2026
Letzte Auffuhr 17.Juli 2026
Für die Saison 2026 ändert die Ansprechperson der Carnica Belegstation C07
Justistal
Neuer Kontakt Auffuhr und Abholen
Andreas Lüthi / Dorfstrasse 153 / 3534 Signau
-
Anmeldung vorzugsweise per Mail:[email protected], WhatsApp oder
SMS an 079 653 33 81
-
(Anrufe auf Mobile nur bei dringenden Fragen
Aufführen / Abholen: muss wie bis anhin mind. 24 Std. vorher angemeldet werden
Weitere Anpassungen für 2026
-
Neu muss bei jeder Auffuhr die Auffuhr-Deklaration ausgefüllt und abgegeben
werden.
-
Weiter wurde das Belegstationsreglement überarbeitet und angepasst.
Diese und weiter Informationen zur Belegstation C07 Justistal findest du auch auf der
Homepage des SCIV unter: carnica.ch
Es würde uns freuen, wenn wir dich auch dieses Jahr im Justistal begrüssen dürfen.
Imkerliche Grüsse
Das Belegstations-Team
Belegstationsreglement CH-52-7 Justistal der Bienenrasse Carnica
- Für den Betrieb der Belegstation C07 Justistal gelten in erster Linie die Reglemente der Zuchtkommission apisuisse, der Schweizerischen Carnicaimker-Vereinigung SCIV, wie auch die
nachfolgenden Bestimmungen des Verein Belegstation Justistal.
- Die A-Belegstation Justistal, steht grundsätzlich allen aktiven und interessierten Carnica-Züchterinnen und Züchtern offen
- Es dürfen nur Kästchen mit geschlüpften Königinnen der Rasse Carnica «keine Weiselzellen» aufgeführt werden. Der Züchter garantiert die absolute Drohnenfreiheit. Es gilt Nulltoleranz.
- Es sind nur Apidea- Begattungskästchen oder ähnliche Grösse zugelassen. Die Begattungskästchen müssen gut sichtbar mit Nummer und Namen «keine Abkürzung» des Züchters versehen sein.
- Es dürfen nur standeigene junge Bienen verwendet werden, welche nicht aus einem Seuchen-Sperrgebiet kommen. Es kann eine Gesundheitsbestätigung für die Begleitbienen durch den entsprechenden
Bieneninspektor verlangt werden.
- Die Begattungskästchen, müssen mit genügend Futter versorgt sein. Es darf kein Honig für den Futterteig verwendet werden.
- Die Kästchen müssen sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.
- Für jede aufgeführte Königin wird eine Begattungstaxe erhoben. Die Gebühr muss am Tag der Abholung bezahlt werden. Die Gebühr wird an der HV des Vereins Belegstation Justistal festgesetzt.
(Mitglieder des Vereins Belegstation Justistal haben für die eigenen Kästchen eine günstigere Taxe.)
- In der Regel dauert die Saison Ende Mai bis Anfang August. (Letzte Auffuhr ca. Mitte Juli.) Die genauen Daten werden im Internet unter www.bienen.ch und www.carnica.ch publiziert.
- Die Auf-Abfuhrtage sowie die Auf-Abfuhrzeiten sind einzuhalten. (Ausnahmen können mit dem Belegstationsleiter vereinbart werden. Die Auf-Abfuhr muss dem Belegstationsleiter mindestens 24 Std.
im Voraus gemeldet werden.
- Die Begattungskästchen dürfen nur an den vorgesehenen Einrichtungen platziert werden.
- Auf der Belegstation wird durch den Belegstationsleiter das Journal für apisuisse sowie das Zuchtbuch geführt. Der Zuchtnachweis für die begatteten Königinnen wird vom Belegstationsleiter
abgegeben.
- Die Begattungskästli dürfen erst vom Standort entfernt werden, wenn der Flug eingestellt ist. Das Betreten der Belegstation ist erst erlaubt, wenn diese durch den Belegstationsleiter
freigegeben wird.
- Der Belegstationsleiter hat die Aufsicht über sämtliche aufgeführte Begattungskästli, achtet auf Räuberei und ausgeschwärmte Kästli. Er hat die Kompetenz, nicht den Weisungen entsprechende
Begattungskästli zurückzuweisen oder von der Belegstation zu entfernen. Es ist untersagt, die gleichen Bienen ein zweites Mal aufzuführen.
- Bei Unfällen, Schäden, Diebstahl und dergleichen wird jegliche Haftung abgelehnt.
- Sollte es zu Engpässen auf der Belegstation kommen, wir folgendermassen priorisiert
- Mittglieder des Verein Belegstation Justistal.
- Aktive Carnica-Züchter SCIV
- Carnica-Züchter
Genehmigt durch den Vorstand Verein Belegstation Justistal am 31.Januar 2026
Dieses Belegstationsreglement ersetzt alle bisherigen Reglemente
Auffuhr- Deklaration Pflicht
Belegstation
Justistal: Auffuhr-Deklaration
Der unterzeichnende
Züchter bezeugt mit seiner Unterschrift, dass die
aufzuführenden
Begattungskästchen nach den Regeln der
Belegstellenordung
abgefüllt sind.